Glossar · Recht & Förderung
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nach Art. 28 DSGVO, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeiten darf. Er ist erforderlich, sobald ein externer Anbieter Zugriff auf solche Daten erhält.
Woran Sie das im Alltag merken
Bei KI-Projekten betrifft das den Hosting-Anbieter, den Anbieter des Sprachmodells und den Dienstleister, der das System baut und betreut. Fehlt ein Vertrag in dieser Kette, ist die Verarbeitung angreifbar.
Was sich ändert, wenn es gelöst ist
Mit vollständiger Vertragskette können Sie gegenüber Kunden, Betriebsrat und Aufsichtsbehörde belegen, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet.
Auch bekannt als: AVV, AV-Vertrag, Data Processing Agreement, DPA
Erklärt von Besnik Zeka, Gründer von Make AI Easy. Stand: Oktober 2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze und Richtlinien.
Finden wir Ihren ersten Hebel.
Vier Fragen, eine persönliche Einschätzung. Wenn sich der Aufwand für Sie nicht lohnt, sagen wir das offen.