Stand: 01.01.2026 · Aktualisiert: August 2026
1. Geltungsbereich und Parteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Make AI Easy, Inhaber: Besnik Zeka, c/o Schillerstraße 55, 66265 Heusweiler, Deutschland („Make AI Easy“) und ihren gewerblichen Kunden („Kunde“) über Beratungs-, Enablement- und Implementierungsleistungen im Bereich Künstlicher Intelligenz und Prozessautomatisierung. Verbraucher (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen (B2B-Only).
Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, Make AI Easy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Beratung/Enablement: Make AI Easy schuldet ein fachgerechtes Tätigwerden nach anerkannten Standards. Ein garantierter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Make AI Easy erbringt keine Rechtsberatung, keine Leistungen eines Datenschutzbeauftragten und übernimmt keine Verantwortung als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Empfehlungen sind Best-Practice-Hinweise; Umsetzung und Compliance liegen beim Kunden.
Implementierung/Konfiguration: Inhalt, Meilensteine, Ergebnisse und Annahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot / Statement of Work („SOW“). Schulungen erfolgen vorzugsweise als Micro-Trainings „on the job“. Konfigurationsentscheidungen werden vom Kunden getroffen und abgenommen; Make AI Easy unterstützt beratend.
App- & Workflow-Entwicklung (No-Code/Low-Code/KI-gestützt): Make AI Easy entwickelt auf Basis von No-Code-, Low-Code- oder KI-gestützten Entwicklungstools sowie zugehöriger Infrastruktur (z. B. n8n, Supabase/PostgreSQL, Vercel, Python, GitHub) interne Applikationen und Automatisierungen ausschließlich im Workspace und in den Accounts des Kunden. Make AI Easy ist dabei ausschließlich als Dienstleister im Sinne des § 631 BGB (Werkvertrag) tätig. Betrieb, Hosting, Datenhaltung und Verwaltung der erstellten Applikationen liegen vollständig beim Kunden. Make AI Easy ist weder Betreiber noch Herausgeber der erstellten Applikation. Ein garantierter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte technische Performance der Applikation wird nicht geschuldet; maßgeblich sind die im jeweiligen SOW vereinbarten Abnahmekriterien.
Kein Auftragsverarbeiter: Make AI Easy verarbeitet grundsätzlich keine produktiven personenbezogenen Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter. Erforderlichenfalls wird vorab ein separater AVV geschlossen.
3. Drittanbieter, Lizenzen und Betriebstrennung
Der Kunde beschafft und bezahlt sämtliche Drittanbieter-Lizenzen (einschließlich Nutzer- und Admin-Lizenzen) sowie optionale SSO/SAML-Komponenten. Änderungen, Verfügbarkeiten und SLAs der Drittanbieter richten sich ausschließlich nach deren Bedingungen.
Make AI Easy ist nicht verantwortlich für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Roadmap oder Preisgestaltung von Drittanbietern; die eigenen Pflichten von Make AI Easy aus dem Vertrag bleiben unberührt.
Make AI Easy ist kein Betreiber der Kundenumgebung. Adminrechte werden nur temporär, zweckgebunden eingeräumt und nach Abschluss entzogen. Betrieb, Monitoring, Backup und Incident-Management liegen ausschließlich beim Kunden.
Entwicklung mit No-Code-/Low-Code-/KI-gestützten Tools: Bei der Entwicklung von Applikationen und Workflows arbeitet Make AI Easy ausschließlich in den Accounts und der Infrastruktur des Kunden. Der Kunde ist und bleibt Account-Inhaber und Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle genutzten Plattformen und Dienste. Der Kunde schließt die erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit den jeweiligen Plattformanbietern (z. B. Supabase, Hetzner, Vercel, OpenAI, Anthropic) eigenverantwortlich ab. Make AI Easy empfiehlt für maximale DSGVO-Konformität die Nutzung von EU-Hosting-Optionen. Make AI Easy übernimmt keine Haftung für plattformbedingte Datenschutzverstöße, Einschränkungen, Funktionsänderungen oder Serviceunterbrechungen.
4. Administrations- und Zugriffsrechte; produktive Daten
Der Kunde räumt Make AI Easy die zur Einrichtung, Konfiguration und Unterstützung erforderlichen Administrationsrechte ein.
Make AI Easy arbeitet grundsätzlich mit Test-/Beispieldaten. Zugriffe auf produktive personenbezogene Daten erfolgen nur nach ausdrücklicher, zweckgebundener Freigabe in Textform, sind zeitlich befristet, werden protokolliert und nach Abschluss unverzüglich gelöscht.
Bei produktiven Datenzugriffen ist vorab ein gesonderter AVV zu schließen; ohne AVV erfolgt keine Verarbeitung produktiver personenbezogener Daten durch Make AI Easy.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig qualifizierte Ansprechpartner, Zugänge, Systeme, Test-/Beispieldaten sowie notwendige Entscheidungen bereit. Unterlässt der Kunde Mitwirkungen, verschieben sich Fristen angemessen; daraus resultierende Mehraufwände sind gesondert zu vergüten.
Der Kunde stellt die erforderlichen Verträge mit Drittanbietern (z. B. AVV mit Tool-Anbietern), die Subprozessorenliste, TOMs sowie die Aktivierung von SSO/2FA bereit.
Vor Produktivsetzung führt der Kunde einen Lösch-/Rollback-Test, ein Rechte-Rezertifizierungsverfahren (RBAC) und eine Prüfung der Exportwege durch; Make AI Easy liefert Checklisten, die Durchführung liegt beim Kunden.
Der Kunde verantwortet das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (ROPA) und – sofern erforderlich – die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten gem. Art. 9 DSGVO) liegt die Sicherstellung der erforderlichen Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und ggf. Betriebsratsanhörungen ausschließlich beim Kunden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Setup-Gebühr: einmalig, abhängig von Größe und Aufwand gemäß Angebot/SOW.
Retainer: Mindestlaufzeit und Monatsspannung gemäß Angebot. Verlängerung gemäß Ziff. 14.
Nebenkosten/Spesen: nach Nachweis. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6a. Aufwandsschätzung und Vergütungsanpassung
Angebote und SOWs basieren auf Aufwandsschätzungen nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Soweit Leistungen nach Aufwand (Time & Material) abgerechnet werden, sind die im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätze verbindlich; Schätzwerte für den Gesamtaufwand sind unverbindlich.
Zeichnet sich im Verlauf der Leistungserbringung ab, dass der tatsächliche Aufwand die Schätzung wesentlich übersteigen wird – insbesondere aufgrund veränderter Anforderungen, erweiterter Systemkomplexität, unvollständiger Vorinformationen oder fehlender Mitwirkung des Kunden –, informiert Make AI Easy den Kunden unverzüglich in Textform unter Darlegung der Ursachen und des voraussichtlichen Mehraufwands.
Beide Parteien vereinbaren sodann in Textform, ob und in welchem Umfang die Leistung zu den angepassten Konditionen fortgesetzt wird. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, ist Make AI Easy berechtigt, die Leistung nach vollständiger Abrechnung des bis dahin erbrachten Aufwands einzustellen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen.
Änderungen des Leistungsumfangs und der Vergütung werden im Change-Log gemäß Ziff. 16 dokumentiert und gelten nach Bestätigung des Kunden in Textform als verbindlich vereinbart.
7. Supportzeiten und Reaktionsziele
Supportzeiten: Montag bis Freitag, 08:00–18:00 Uhr (Feiertage am Sitz von Make AI Easy ausgenommen).
Kontaktkanal: E-Mail an besnik.zeka@makeaieasy.de (oder das jeweils vereinbarte Ticketsystem).
Reaktionsziele (keine garantierten Behebungszeiten, außer abweichend im SOW/SLA geregelt):
- Priorität Hoch: Reaktion innerhalb von 4 Stunden
- Priorität Normal: Reaktion innerhalb von 8 Stunden
- Priorität Niedrig: Reaktion bis zum nächsten Arbeitstag
Leistungen außerhalb der Supportzeiten erfolgen nach Verfügbarkeit und gesonderter Vergütung.
8. Abnahme von Implementierungsleistungen
Make AI Easy zeigt die Abnahmefähigkeit eines Ergebnisses/Meilensteins in Textform an und übergibt die vereinbarte Dokumentation (inkl. Konfig-Protokoll, Änderungen, bekannte Limitierungen).
Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen und rügt etwaige wesentliche Mängel in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt.
Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine wesentliche Mängelrüge, gilt das Ergebnis als abgenommen (Abnahmefiktion). Mit der Abnahme bestätigt der Kunde, dass Konfigurationen und Zugriffseinstellungen überprüft und in eigener Verantwortung freigegeben wurden (Konfig-Sign-off).
9. Rechte an Arbeitsergebnissen; Exit
Vorbestehendes Know-how, Methoden, Prompts, Templates und „Make AI Easy Blueprints“ verbleiben bei Make AI Easy. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die interne Nutzung.
An kundenspezifischen Konfigurationen/Artefakten räumt Make AI Easy die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.
App- & Workflow-Entwicklung: Im Rahmen der Entwicklung erstellter Code, Workflows und Applikationen, die im Workspace bzw. in den Accounts des Kunden deployed sind, stehen vollständig im Eigentum des Kunden. Make AI Easy behält lediglich das Recht, die eingesetzten Methoden, Prompting-Strukturen und generischen Blueprints für andere Projekte weiterzuverwenden, soweit diese kein kundenspezifisches Know-how enthalten.
Bei Vertragsende unterstützt Make AI Easy die vollständige Übergabe (Admin-Rechte, Dokumentationen, Konfigurationen). Spätestens zum Vertragsende übergibt der Kunde sämtliche Adminrechte an eigene Accounts; Make AI Easy löscht lokale Kopien/Testdaten und bestätigt die Löschung in Textform.
10. Vertraulichkeit und besondere Verschwiegenheit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt; die andere Partei wird vorab informiert, soweit zulässig.
Bei Zugriff auf Kommunikationssysteme gelten die jeweiligen Fernmeldegeheimnis-Pflichten; Make AI Easy greift nur auf metadaten-minimierte Inhalte zu, sofern erforderlich, und dokumentiert dies.
11. Datenschutz und Rollen
Jede Partei ist für die Einhaltung der sie betreffenden Datenschutzpflichten verantwortlich.
Drittanbieter-Tools handeln als Auftragsverarbeiter des Kunden; die entsprechenden Verträge (AVV) schließt der Kunde mit dem jeweiligen Tool-Anbieter eigenverantwortlich ab. Hinweise zu Datenflüssen, Subprozessoren und TOMs ergeben sich aus den jeweiligen Tool-Unterlagen.
Make AI Easy verarbeitet keine produktiven personenbezogenen Daten des Kunden, außer in ausdrücklich dokumentierten Ausnahmefällen mit gesondertem AVV und zweckgebundener Freigabe. Umsetzung und Compliance der Kundenumgebung liegen beim Kunden.
Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, z. B. Gesundheitsdaten) liegt die Sicherstellung der erforderlichen Rechtsgrundlagen vollständig beim Kunden. Make AI Easy weist den Kunden auf entsprechende Anforderungen hin, übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren Umsetzung.
12. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
Make AI Easy erbringt Dienstleistungen nach anerkannten fachlichen Standards. Bei wesentlichen, reproduzierbaren Mängeln in Implementierungsergebnissen ist Make AI Easy zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Ansprüche bezüglich Drittanbieterdienste richten sich nach deren Bedingungen.
13. Haftung
Make AI Easy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Make AI Easy nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere:
- fachgerechte Leistungserbringung gemäß SOW
- keine eigenmächtigen produktiven Hochrisiko-Konfigurationen
- sorgfältige Übergabe-/Änderungsdokumentation
In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und insgesamt auf den höheren Betrag aus (i) 100 % der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Make AI Easy gezahlten Vergütung und (ii) 250.000 EUR.
Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Reputationsschäden und Datenverluste, soweit gesetzlich zulässig. Für Datenverluste haftet Make AI Easy nur, soweit diese unmittelbar durch von Make AI Easy zu vertretende Konfigurationen verursacht wurden und nicht durch fehlende Backups/IT-Sicherheitsmaßnahmen des Kunden mitverursacht sind.
Keine Haftung für Drittanbieter-Ausfälle, Funktionsänderungen oder Roadmap-Anpassungen; dies gilt auch, wenn Empfehlungen auf deren Dokumentation basieren. Keine Haftung für operative Ergebnisse oder Outputs von im Kunden-Workspace betriebenen Applikationen, die durch Make AI Easy entwickelt und vom Kunden abgenommen wurden.
14. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (Retainer)
Die Mindestlaufzeit sowie die Kündigungsbestimmungen des Retainers richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Retainer nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um die im Angebot vereinbarte Periode, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Periodenende in Textform (E-Mail an besnik.zeka@makeaieasy.de) gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Referenzen
Make AI Easy ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und dessen Marken/Logos zu nutzen, sofern der Kunde die konkrete Darstellung vorab in Textform freigibt oder dieser Nutzung nach Ankündigung nicht ausdrücklich widerspricht (Opt-Out). Ein Widerruf ist mit Wirkung für die Zukunft möglich.
16. Schlussbestimmungen; Change-Log
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Technische Änderungen und Entscheidungen werden in einem Change-Log dokumentiert und gelten nach Bestätigung des Kunden in Textform als verbindlich.
Stand: 01.01.2026 · Aktualisiert: August 2026